Ehrenamtspreis "Helfende Hand 2015" im Bevölkerungsschutz ausgelobt
Das Bundesinnenministerium ruft die Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz auf, sich um den Förderpreis "Helfende Hand" zu bewerben. Gesucht werden überzeugende Ideen und Projekte, die das Interesse für ein freiwilliges Engagement in diesem Bereich wecken und erhalten. Außerdem kann Jeder Unternehmen, Einrichtungen oder Einzelpersonen als Preisträger vorschlagen, die den ehrenamtlichen Einsatz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorbildlich begleiten bzw. den Bevölkerungsschutz in besonderer Weise unterstützen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2015. Der DStGB hatte bereits die Vorgängerwettbewerbe, bei denen auch viele Feuerwehrleute ausgezeichnet worden sind, von Anfang an unterstützt und bittet auch 2015 um rege Teilnahme am Ehrenamtspreis.
Das Bundesinnenministerium sucht mit dem Förderpreis "Helfende Hand" Ideen, Konzepte und Projekte mit hohem Nachahmfaktor. Allen gemeinsam ist eines: Sie sollen Menschen motivieren, sich in den Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und im THW zu engagieren.
Der Förderpreis "Helfende Hand" ist mit insgesamt 40.000 Euro dotiert und zeichnet Projekte in drei Kategorien aus:
• Nachwuchsarbeit zur Förderung und zum Erhalt des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz.
• Innovative Konzepte zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz.
• Unterstützung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz durch Unternehmen, Einrichtungen oder Personen.
Die Bewerbungsphase dauert wie in den vergangenen Jahren von März bis zum 31. Juli. Die Auszeichnungen werden am 7. Dezember 2015 in Berlin stattfinden.
Die Onlinebewerbungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen rund um den Preis finden Sie auf der Internetseite des Förderpreises www.helfende-hand-foerderpreis.de.