Wahl

Wahlamt
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II - Bürgerdienste
Team Wahlen
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Telefon: 05071/809-163
Fax: 0511/93 69 700 27
Email: wahlen@schwarmstedt.de

Briefwahl/Wählerverzeichnis:
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II - Bürgerdienste
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Telefon: 05071/809-199
Fax: 0511/93 69 700 27
Email: buergerbuero@schwarmstedt.de

Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Musterstimmzettel:


Muster Stimmzettel Landtagswahl 2022 - 42 Walsrode.pdf

 


Die Wahlergebnisse des Heidekreises können Sie ab 18:00 Uhr über diesen Link aufrufen.


 

https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=3358020

Sie können die Zusendung von Briefwahlunterlagen in der Zeit vom 26.08.2022, 17.00 Uhr, bis zum 03.10.2022, 24.00 Uhr, online beantragen.

Ab dem 04.10.2022, bis zum 07.10.2022, 13.00 Uhr, werden aufgrund der Postlaufzeiten keine Online-Anträge mehr angenommen. In dieser Zeit wird die persönliche Beantragung und Abholung im Bürgerbüro empfohlen. Einen Termin hierfür erhalten Sie hier.

Schriftliche Anträge, die nach dem 03.10.2022 eingehen, werden selbstverständlich noch bearbeitet. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Anträge daher rechtzeitig ab! Sobald Ihnen Briefwahlunterlagen ausgestellt worden sind, ist eine Teilnahme an der Wahl ohne Wahlschein nicht mehr möglich. Die Erteilung eines neuen Wahlscheines, wenn der zuvor ausgestellte nicht angekommen sein sollte, ist nur bis zum 08.10.2022, 12.00 Uhr, möglich. Verlorene Wahlscheine können nicht ersetzt werden.

Die Ausgabe und der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgen, sobald alle hierfür notwendigen Unterlagen (insbesondere die Stimmzettel) der Samtgemeinde Schwarmstedt vorliegen - erfahrungsgemäß kann hiermit ca. ab dem 05.09.2022 begonnen werden.

Weitere Informationen und Hinweise zur Erteilung von Wahlscheinen und zum Wählerverzeichnis erhalten Sie unter: Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 09.10.2022 in der Samtgemeinde Schwarmstedt.


Benachrichtigung der Wahlberechtigten

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18.09.2022 eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Anschreibens: Pressemitteilung.

Sollten Sie in der Zeit vom 29.08.2022 bis 09.10.2022 umgezogen sein bzw. umziehen, erfahren Sie hier Hinweise Eintragung Wählerverzeichnis.pdf, ob und ggf. wo Sie für die Wahl ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Weitere Informationen zur Wahl:

Homepage der Landeswahlleiterin
landeswahlleiterin.niedersachsen.de/startseite/wahlen/landtagswahl/landtagswahl_2022/wahl-zum-19-niedersachsischen-landtag-am-09-10-2022-205342.html

Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt


Daueraufruf: Wahlhelfer*innen gesucht

Alle Bürger*innen, die zu der jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind, können in einem Wahlvorstand helfen und haben so die Möglichkeit, sich in der Samtgemeinde Schwarmstedt zu engagieren.

Sie...
...brauchen keine Vorkenntnisse und melden sich freiwillig ohne Verpflichtung, immer helfen zu müssen. Ihre Anwesenheit im Wahllokal ist in der Regel nicht den ganzen Tag erforderlich. Bei ausreichender Besetzung des Wahlvorstandes kann der*die Wahlvorsteher*in tagsüber Ablösungen einteilen. Außerdem bekommen Sie für Ihr Engagement ein finanzielles „Dankeschön“.

Wir...
...können Ihre Wünsche zum Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten fast immer berücksichtigen und beantworten gerne Ihre Fragen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die oben angegebenen Kontaktdaten.

Was ist der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand besteht aus:
 • der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher
 • der stellvertretenden Wahlvorsteherin/dem stellvertretenden Wahlvorsteher
 • der Schriftführerin/dem Schriftführer
 • der stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer
 • den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes

Aufgaben der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers
 • Entgegennahme der Wahlunterlagen am Samstag vor der Wahl
 • Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder in Schichten (u.a. Pausenregelung)
 • Leitung des Wahlvorstandes
 • Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit, zum unparteilichen Auftreten und zu unparteilichen Äußerungen
 • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
 • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes
In Zeiten, in denen die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher abwesend ist, übernimmt die stellvertretende Wahlvorsteherin/der stellvertretende Wahlvorsteher deren/dessen Aufgaben. Ansonsten erfüllt die Stellvertretung die Aufgaben der übrigen Mitglieder.

Aufgaben der Schriftführerin/des Schriftführers
 • Führung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") am Wahltag (Vermerk der Stimmabgabe)
 • Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung
 • Übergabe der Wahlniederschrift und der Wahlunterunterlagen an das Wahlamt
Ebenso wie bei der stellv. Wahlvorsteherin/de stellv. Wahlvorsteher gilt auch für die Stellvertretung der Schriftführerin/des Schriftführers, dass bei deren/dessen Abwesenheit die Stellvertretung die oben aufgeführten Aufgaben übernimmt.

Aufgaben der übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes
 • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. der Personalausweise
 • Ausgabe der Stimmzettel
 • Koordination des Zutritts zu den Wahlräumen und zu den Wahlkabinen
 • Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals


Wahlschulung für Wahlvorstände

Am Donnerstag, den 06.10.2022, findet ab 18.30 Uhr die Wahlschulung für die Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen der Wahlvorstände statt.

Die Schulungsunterlagen und -inhalte stehen allen Interessierten spätestens ab dem 30.09.2022 hier zur Verfügung.


Auszählung-Ablauf d. Stimmenzählung.pdf

Auszählung-Sortier- und Zählhilfen.pdf

Auszählung-Übersicht Stapelbildung.pdf

Niederschrift-besonderer-Vorfall.pdf

Niederschrift Wahlniederschrift.pdf

UnGültigkeit von Stimmzetteln Beispiele.pdf

UnGültigkeit von Stimmzetteln Hinweise Stimmabgabe.pdf
 








Amtliche Bekanntmachungen zu den Wahlen:

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