Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt<

Telefon: 05071 / 809-99
Fax: 0511/93 69 700 27
Email: buergerbuero@schwarmstedt.de

Mit dem am 01.01.2012 in Kraft getretenen neuen Niedersächsischen Gaststättengesetz haben sich die Vorschriften für Gaststättenbetriebe grundlegend geändert. Die bisher für den Ausschank alkoholischer Getränke bestehende Erlaubnispflicht ist entfallen. An ihre Stelle ist eine besondere Anzeige getreten, die allerdings auch dann erforderlich ist, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke oder Speisen angeboten werden.

Anzeigepflichtig ist, wer auf Dauer (Gaststätte) oder für kurze Zeit, z. B. auf Veranstaltungen von Vereinen, Straßenfesten oder ähnlichem, Getränke ausschenken oder Speisen anbieten will.

Die Anzeige hat 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten der Getränke oder Speisen zu erfolgen.

Sollen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, hat die Behörde die Zuverlässigkeit des Anzeigenden anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Gewerbezentralregisterauszuges zu überprüfen.

Für alle bereits bestehenden und gemäß den bisherigen gaststättenrechtlichen Vorschriften betriebenen Gaststättenbetriebe gelten Übergangsvorschriften. Diese Betriebe müssen nicht erneut angezeigt werden. Jedoch ist alles, was über die alte Konzession hinausgeht, z.B. weitere Räumlichkeiten, andere Geschäftsführer oder eine Ausweitung des Angebotes auf alkoholische Getränke oder Speisen, anzeigepflichtig.

Die Anzeige können Sie persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich mit dem folgenden Formular erstatten.

Anzeige Gaststättengewerbe

Bitte fügen Sie der Gaststättenanzeige bei Bedarf außerdem folgende Anträge/Formulare bei:

Beachten Sie bitte auch diese weitergehenden Informationen zum Thema Ausschank bzw. Veranstaltungen:

 

 

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